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Date: Wed, 25 Sep 2002 00:23:31 +0200 

From: S. Schindler s@akh-wien.ac.at

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Subject: Re: AHV/HANS BERNHARD -under doctor-client privilege-



sehr geehrterg Herr Mag. Bernhard



Ich kann Ihnen leider keine definitive Bestaetigung zur Krankheit im Jahr 2001

ausfolgen, da man nur das bestaetigen kann, was man selbst ueberprueft hat. Ich

glaube sogar da§ Ihr Wunsch nach einer solchen Feststellung, zwar verstaendlich

fuer Sie jedoch rechtlich gefaehrlich waere, da Sie ja sollte bei Ihnen vor der

bekannten Aufnahme im AKH 2002 schon einmal eine Manische Phase psychiatrisch

diagnostiziert worden sein, fuer jeden Zeitpunkt nach dieser Diagnosestellung fuer

alle Handlungen/Versauemnisse haftbar waeren. (siehe auch weitergehende

Ausfuehrungen)



Wesentlich ist jedoch, das  bei Ihnen schon seit 15 Jahren in anamnestischen

retrospektiven Erhebungen Zeichen fuer depressive (moeglicherweise retrospektiv

sogar behandlungsbeduerftige) Phasen und auch Hinweise fuer nicht

behandlungsbeduerftige hypomanische Phasen gefunden werden konnten. Die

depressiven/hypomanischen Phasen wurden wie die Erhebung ergab teilweise in

Eigenmedikation mit Alkohol und anderen psychoaktiven Substanzen selbstmediziert

jedoch von Ihnen nie fuer Krankheitswertig befunden und somit nie

medizinisch/psychiatrisch begutachtet und einer ev. Behandlung zugefuehrt.



Dies entspricht dem diagnostischen Verlauf von Manisch-Depressiven

Erkrankungen, da diese ueblicherweise erst wenn sie ein gewisses Ausma§

ueberschritten haben vom Patienten (meist bei Depressionen) und beim Umfeld (meist

bei einer Manie) als Krankeitswertig angesehen werden. Dies fuehrt dazu das viele

Pat. schon eine oder mehrere leichte bis mittelschwere depressive Episoden oder

auch hypomane Phasen erlebt haben, dies jedoch da Ihnen die Krankeit nicht

bekannt war erst nach einer Diagnosestellung durch einen Facharzt im Nachhinein

bewu§t wird. Nach medizinischer Aufklaerung wird jedoch vom Pat. erwartet bei

neuerlichen Auftereten einer Phase verantwortungsbewu§t darauf zu reagieren und

sich in sofortige psychiatrische Behandlung zu begeben.



Bezugnehmend auf Ihren Fall, erscheint es mir offensichtlich, das eben diese

psychiatrische Untersuchung erst 2002 stattgefunden hat. Vorher konnten Sie somit

nicht wissen das diese Manische Phase nicht wie die frueheren hypomanen Phasen

bald wieder vergehen wuerde, sondern zunehmend schwerer und  mit einem zunehmenden

Realitaetsverlust einhergehen wuerde.



Sie konnten damals eben durch die vorherigen hypomanen nicht

behandlungsbeduerftigen Phasen davon ausgehen, das auch diese Phase wieder von

alleine vergehen wuerde. Erschwerend ist in ihrem Fall dazugekommen, da§ Sie in

der zwischenzeit Abstinent geworden waren und somit vorher angewandte sedierende

Selbstmedikationen wie Alkohol und andere psychoaktive Substanzen nicht mehr zur

selbstmedikation anwenden konnten.



Sollte aber in Zukunft wieder eine hypomane/manische Phase auftreten sind Sie

verpflichtet sich baldmoeglichst an einen Psychiater zu wenden, da Ihnen nun klar

sein mu§, da§ eine fehlende Behandlung mit einem Realitaetsverlust einhergehen

kann, und sie sonst eine Eingehensfahrlaessigkeit begehen wuerden, Ihnen somit auch

in der Psychose getroffenen Entscheidungen/Handlungen angelastet werden muessten.



Eine Anlastung von Handlungen oder Versaeumnissen des Patienten sollten aus

psychiatrischer Sicht aber auch aus menschlicher bzw. logischer Sicht  nicht fuer

die Zeit vor der Diagnosestellung stattfinden, da von niemanden, auch nicht von

Ihnen, erwartet werden kann das jemand den meist schleichenden †bergang von einer

Hypomanie (mit erhaltener Realitaetserkennung) in eine Krankheit wie eine Manie

(mit Realitaetsverlust) erkennen kann wenn dieser noch nie eine Manische Phase

erlebt hat und somit noch nicht ueber die Erkrankung und die daraus resultierenen

Verhaltenregeln medizinisch  informiert sein kann.



Ich hoffe ich habe Ihnen mit diesen Informationen dienen koennen, Sie koennen

dieses E-mail wenn Sie es wuenschen weiterleiten.



Mit freundlichen Grue§en





Dr. S. Schindler



Leitender Oberarzt der Ambulanz 

Univ. Klin. f. Psychiatrie, AKH Wien 

Tel: ++77 7

77777 7777















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