X-Comment: 149.148.175.94 is heliaden.psych.akh-wien.ac.at Date: Wed, 25 Sep 2002 00:23:31 +0200 From: S. Schindler s@akh-wien.ac.at X-Accept-Language: de To: net_CALLBOY hans@ubermorgen.com Subject: Re: AHV/HANS BERNHARD -under doctor-client privilege- sehr geehrterg Herr Mag. Bernhard Ich kann Ihnen leider keine definitive Bestaetigung zur Krankheit im Jahr 2001 ausfolgen, da man nur das bestaetigen kann, was man selbst ueberprueft hat. Ich glaube sogar da§ Ihr Wunsch nach einer solchen Feststellung, zwar verstaendlich fuer Sie jedoch rechtlich gefaehrlich waere, da Sie ja sollte bei Ihnen vor der bekannten Aufnahme im AKH 2002 schon einmal eine Manische Phase psychiatrisch diagnostiziert worden sein, fuer jeden Zeitpunkt nach dieser Diagnosestellung fuer alle Handlungen/Versauemnisse haftbar waeren. (siehe auch weitergehende Ausfuehrungen) Wesentlich ist jedoch, das bei Ihnen schon seit 15 Jahren in anamnestischen retrospektiven Erhebungen Zeichen fuer depressive (moeglicherweise retrospektiv sogar behandlungsbeduerftige) Phasen und auch Hinweise fuer nicht behandlungsbeduerftige hypomanische Phasen gefunden werden konnten. Die depressiven/hypomanischen Phasen wurden wie die Erhebung ergab teilweise in Eigenmedikation mit Alkohol und anderen psychoaktiven Substanzen selbstmediziert jedoch von Ihnen nie fuer Krankheitswertig befunden und somit nie medizinisch/psychiatrisch begutachtet und einer ev. Behandlung zugefuehrt. Dies entspricht dem diagnostischen Verlauf von Manisch-Depressiven Erkrankungen, da diese ueblicherweise erst wenn sie ein gewisses Ausma§ ueberschritten haben vom Patienten (meist bei Depressionen) und beim Umfeld (meist bei einer Manie) als Krankeitswertig angesehen werden. Dies fuehrt dazu das viele Pat. schon eine oder mehrere leichte bis mittelschwere depressive Episoden oder auch hypomane Phasen erlebt haben, dies jedoch da Ihnen die Krankeit nicht bekannt war erst nach einer Diagnosestellung durch einen Facharzt im Nachhinein bewu§t wird. Nach medizinischer Aufklaerung wird jedoch vom Pat. erwartet bei neuerlichen Auftereten einer Phase verantwortungsbewu§t darauf zu reagieren und sich in sofortige psychiatrische Behandlung zu begeben. Bezugnehmend auf Ihren Fall, erscheint es mir offensichtlich, das eben diese psychiatrische Untersuchung erst 2002 stattgefunden hat. Vorher konnten Sie somit nicht wissen das diese Manische Phase nicht wie die frueheren hypomanen Phasen bald wieder vergehen wuerde, sondern zunehmend schwerer und mit einem zunehmenden Realitaetsverlust einhergehen wuerde. Sie konnten damals eben durch die vorherigen hypomanen nicht behandlungsbeduerftigen Phasen davon ausgehen, das auch diese Phase wieder von alleine vergehen wuerde. Erschwerend ist in ihrem Fall dazugekommen, da§ Sie in der zwischenzeit Abstinent geworden waren und somit vorher angewandte sedierende Selbstmedikationen wie Alkohol und andere psychoaktive Substanzen nicht mehr zur selbstmedikation anwenden konnten. Sollte aber in Zukunft wieder eine hypomane/manische Phase auftreten sind Sie verpflichtet sich baldmoeglichst an einen Psychiater zu wenden, da Ihnen nun klar sein mu§, da§ eine fehlende Behandlung mit einem Realitaetsverlust einhergehen kann, und sie sonst eine Eingehensfahrlaessigkeit begehen wuerden, Ihnen somit auch in der Psychose getroffenen Entscheidungen/Handlungen angelastet werden muessten. Eine Anlastung von Handlungen oder Versaeumnissen des Patienten sollten aus psychiatrischer Sicht aber auch aus menschlicher bzw. logischer Sicht nicht fuer die Zeit vor der Diagnosestellung stattfinden, da von niemanden, auch nicht von Ihnen, erwartet werden kann das jemand den meist schleichenden †bergang von einer Hypomanie (mit erhaltener Realitaetserkennung) in eine Krankheit wie eine Manie (mit Realitaetsverlust) erkennen kann wenn dieser noch nie eine Manische Phase erlebt hat und somit noch nicht ueber die Erkrankung und die daraus resultierenen Verhaltenregeln medizinisch informiert sein kann. Ich hoffe ich habe Ihnen mit diesen Informationen dienen koennen, Sie koennen dieses E-mail wenn Sie es wuenschen weiterleiten. Mit freundlichen Grue§en Dr. S. Schindler Leitender Oberarzt der Ambulanz Univ. Klin. f. Psychiatrie, AKH Wien Tel: ++77 7 77777 7777 copyright 2002 HANS BERNHARD